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Standlichtblinker

Categories: Rechtliches
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Published on: 16. April 2011

Blinkerstandlicht

Viele kennen das bestimmt, Standlicht in den Blinkern!
Nur leider ist dieses Standlicht in den seltensten Fällen legal…

Im Internet findet man viele Anleitungen zum Umbau der Blinker und es gibt sogar
“Händler” die Umrüstsätze verkaufen wo die Original Glühlampen der Blinker einfach schwächer leuchten.

Fakt ist allerdings das die Original Blinker nicht für den Betrieb mit Standlicht geprüft sind, das erkennt
ein guter Prüfer mit einem Blick auf den Blinker…!
Noch schlimmer ist aber das viele mit gelb leuchtendem Standlicht herumfahren, dabei ist eindeutig per Gesetz
geregelt das die Standlichter nach vorne weiß leuchten müssen.

Auszug aus der STVZO
§51c Parkleuchten, Park-Warntafeln

(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite



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